Hausverwaltung – Miethausverwaltung – Die LeistungenAls Miethausverwalter biete ich umfangreiche Leistungen an: Abschluss von Mietverträgen und Betreuung der Mietverhältnisse Mieterhöhungen und Verwaltung von Kautionen Nebenkostenabrechnungen Überwachung der Mieteinnahmen Veranlassung von Reparaturen Vertretung in der Eigentümerversammlung
Die Leistungen als WEG-Verwalter, gliedern sich in Leistungen die sofort ersichtlich sind und solche, welche erst auf den zweiten Blick bemerkt werden. Für die Eigentümer ersichtliche Leistungen:
Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Eigentümerversammlung, Rundschreiben, Aushänge, vor Ort Termine im Haus, individuelle Leistungen wie Beratung und Information, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen und Vermietungen.
Verwalterbeiräte erhalten einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung wie:
Veranlassen von Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen, erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Ortstermine, Beiratsgespräche, Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung, Mahnwesen bei Zahlungsverzug.
Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
Kaufmännische Leistungen:
Verbuchen sämtlicher Geldeingänge und Geldausgänge, monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen, bearbeiten von Lastschriftbuchungen, überwachen von Zahlungseingängen, mahnen und einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand, verwalten von Geldmitteln auf Konten, Rechnungskontrolle, anweisen und veranlassen von Zahlungen, bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung, errechnen und abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben und vermögenswirksamen Leistungen, erstellen der erforderlichen Meldungen an Behörden und Ämter, errechnen und anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, erstellen des Wirtschaftsplans und Abrechnungen, veranlassen von Heizungsabrechnungen, erfassen von Verbrauchswerten wie Heizölbestand- Wasser- Stromverbrauch, beachten von Lohnsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnungsgesetz und Grundsteuergesetz etc.
Technische Leistungen:
Vorbereiten und veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln, beachten von Terminen wie Angeboten- Auftragsausführung- Mängelrügen- Gewährleistungsansprüchen, einweisen und einarbeiten des Hausmeisters, beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen wie Gebäudeversicherung- Gewässerschutzversicherung- Glasbruchversicherung- Haftpflichtversicherung- Aufzugwartung- Heizungswartung- Pumpenwartung- und Feuerlöscherwartung, vorbereiten und organisieren von TÜVprüfungen- Brandschutzprüfungen- Blitzschutzprüfungen für Aufzug- Öltank- Tiefgaragenlüftung- Rolltor- Heizung- Feuerlöscher etc., bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch, Sturmschaden), veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und abrechnen mit Versicherungen, vergeben und überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. abrechnen, beauftragen von Sachverständigen, beachten von DIN-Bestimmungen- Landesbauordnung- Druckbehälterverordnung- Ortssatzung- Baumsatzung- Heizkostenverordnung- Heizanlagenverordnung- Feuerungsanlagenverordnung und der Durchführungsbestimmungen.
Allgemeine Verwaltung:
Korrespondenz mit Eigentümern, verhandeln mit Behörden- Eigentümern- Hausmeistern- Lieferanten, bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung, Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, beraten von Eigentümern und Hausmeistern, Abschluss von Verträgen wie Wartungs- Versicherungsdienstleistungen- Lieferverträgen- und Mietverträgen (nur bei Miethausverwaltung) etc., Terminabstimmung und Saalbestellung, erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung, erstellen der Beschlussniederschrift einschließlich versenden an alle Eigentümer, Mitwirkung bei Gerichtstermin- Beschlussanfechtung- Hausgeldklagen, erstellen von Genehmigungen für Telefon Veränderungen- Vermietungen- gewerbliche Nutzung, ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft wie Hausmeistern, beachten von WEG- BGB- AGBG- HGB Erbbaurechtsverordnung- Grundbuchverordnung- Zwangsversteigerungsgesetz- FGG- Konkursordnung- und Nachbarschaftsrecht.