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Immobilienmakler in Stuttgart - Rose Haus + Grundbesitzvermittlungen in Stuttgart. Immobilienberatung, Hausverwaltung.

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Fachausdrücke - Glossar

Diese Liste soll Fachausdrücke erklären. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtum vorbehalten.

Absetzungen für Abnutzung (AfA)
Abschreibungsmöglichkeit für Eigentümer von vermieteten Immobilien.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Erklärung, dass Räumlichkeiten baulich von fremden Wohnräumen getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang ins Freie oder in ein Treppenhaus besitzen. Diese gehört zu den grundlegenden Dokumenten bei Eigentumswohnungen.
Alleinauftrag
Maklervertrag, bei dem der Auftraggeber verpflichtet ist, Interessenten, die sich unmittelbar oder durch die Vermittlung Dritter an ihn wenden, an den Makler zu verweisen. Der Alleinauftrag kann auch bedeuten, dass der Auftraggeber während der Laufzeit des Maklervertrages keinen anderen Makler beauftragen darf.
Alleineigentum bzw. Sondereigentum
Der Käufer einer Eigentumswohnung erwirbt Alleineigentum an seiner Wohnung sowie Gemeinschaftseigentum an Haus und Grundstück. Nur über das Alleineigentum kann der Käufer uneingeschränkt verfügen. Das Alleineigentum umfasst im wesentlichen alle in der Wohnung befindlichen Baulichkeiten.
Annuität
Betrag aus Zinsen und Tilgungsbeiträgen, der jährlich für ein Hypothekendarlehen zu zahlen ist.
Anschaffungsnaher Aufwand
Aufwendungen für die Instandsetzung eines Gebäudes unmittelbar nach dem Kauf.
Arbeitnehmersparzulage
Staatliche Prämie auf die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (z. B. auf Bausparverträge).
Auflassungsvormerkung
Vormerkung eines Käufers in der Abteilung II des Grundbuches. Dies wird immer dann nötig, wenn der Verkäufer bereits eine Zahlung verlangt, ohne dass der Käufer alle Formalitäten zur Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch erfüllt hat.
Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse
Teile der staatlichen Wohnungsbauförderung, Aufwendungsdarlehen und -zuschüsse werden in der Regel in monatlichen Raten über einen bestimmten Zeitraum bei Aufwendungsdarlehen meist 15 Jahre - zur Senkung der laufenden Zins- und Tilgungsbelastung ausgezahlt. Hierbei verringert sich die Höhe der Zuwendung mit zunehmender Laufzeit. Aufwendungsdarlehen müssen anschließend zurückgezahlt werden, Aufwendungszuschüsse nicht.
Baukosten
Derjenige Teil der Gesamtkosten, der auf die Errichtung des Gebäudes (Rohbau und Ausbau) entfällt (ohne Erschließung und Baunebenkosten = reine Baukosten).
Bauspardarlehen
Annuitätendarlehen, auf das der Bausparer erst nach der Zuteilung des Bausparvertrages einen Anspruch hat. Die Höhe des Darlehens ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen Ansparleistung und Bausparsumme. Zum Teil besteht jedoch auch ein garantierter Anspruch in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Bausparsumme.
Bauspartarife
Der jeweilige Tarif regelt vor allem die Höhe der monatlichen Spar- und Tilgungsbeiträge sowie die Höhe der Zinsen auf Bauspareinlagen und Bauspardarlehen. Im wesentlichen wird zwischen Standardtarif, Kurzzeit- oder Schnelltarif, Langzeittarif und Optionstarif unterschieden.
Beleihungswert
Wert einer Immobilie, den Kreditinstitute bei der Darlehensgewährung ansetzen. Der Beleihungswert entspricht jenem Preis, der bei einem notwendigen Verkauf unter normalen Umständen zu erzielen wäre.
Beleihungsgrenze
Begrenzung des Beleihungswertes einer Immobille. Für ein erstrangiges Darlehen (1 a-Hypothek) geben Kreditinstitute bis 60 %, Lebensversicherer meist bis 40 oder 50 %. Wird bis zur Beleihungsgrenze von 80 % finanziert, ist das Darlehen teurer.
Bemessungsgrundlage
Für die steuerliche Berücksichtigung von Herstellungs- und Anschaffungskosten von Wohneigentum gelten Höchstgrenzen.
Bereitstellungszinsen
Solche Zinsen berechnen viele Kreditinstitute für den Teil des Kredites, der nach der Darlehenszusage nicht sofort vom Darlehensnehmer abgerufen wird bzw. werden kann. Die Zinsen betragen meist 0,25 % pro Monat und werden je nach Geldgeber entweder sofort ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage oder nach Ablauf einer Frist berechnet, die in der Regel zwischen ein und zwölf Monaten liegt. Bereitstellungszinsen fallen vor allem im Zusammenhang mit Bauvorhaben an, da hier die Auszahlung der Darlehenssumme in bestimmten Raten nach Baufortschritt erfolgt.
Bewertungszahl
Bausparkassen bewerten zu Stichtagen die Sparleistung jedes Kunden nach der Formel Geld mal Zeit. Für die Zuteilung von Bauspardarlehen gelten kassenspezifische Zielbewertungszahlen. Erst wenn der Sparer die notwendige Bewertungszahl erreicht hat und die vorgeschriebene Mindestansparsumme eingezahlt wurde, kann das Darlehen zugeteilt werden.
Bindungsfrist
Zeitraum von sieben Jahren, während dessen Bausparmittel nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Die staatliche Wohnungsbauprämie wird nach Ablauf der Bindungsfrist den Bausparkonten gutgeschrieben.
Bodenrichtwert
Grundstückspreis, der in den Gemeinden jährlich durch Gutachterausschüsse auf der Grundlage von Verkaufspreisen ermittelt wird. Sie werden veröffentlicht und sind bei den Verwaltungen erhältlich.
Disagio
Auch als Damnum bezeichneter Auszahlungsverlust, der in Form einer Differenz zwischen der nominellen Darlehenssumme und dem tatsächlich zur Auszahlung kommenden Nettodarlehen bei der Auszahlung des Darlehens anfällt. Das Disagio ist in der Regel als ein einmaliger Zinsvorschuss anzusehen, der während einer bestimmten Festlegungsfrist zu einem niedrigeren Nominalzins führt. Dabei gilt: Je höher das Disagio, desto niedriger der Nominalzins. Ein Disagio kann unter bestimmten Bedingungen steuermindernd vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Effektivzins
Die gemäß § 4 Preisangabenverordnung als Preis eines Kredites anzugebende Gesamtbelastung pro Jahr, ausgedrückt in einem Prozentsatz. Die Bezeichnung erfolgt als ,,effektiver Jahreszins" oder, wenn die Konditionen nicht von vornherein für die Gesamtlaufzeit feststehen, als ,,anfänglicher effektiver Jahreszins". Als Vergleichsmaßstab für unterschiedliche Darlehensangebote besitzt der Effektivzins allerdings heute nur noch eine eingeschränkte Aussagekraft, da neben den gemäß der Preisangabenverordnung zu erfassenden Preisbestandteilen (Nominalzins, Zinsbindungsfrist, Disagio, Bearbeitungsgebühr, Tilgungssatz, Zeitpunkt der Zahlung und Verrechnung von Zins- und Tilgungsleistungen, Vermittlungsprovisionen) von den Kreditinstituten eine Reihe von Nebenkosten, wie z. B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten und Kontoführungsgebühren, erhoben werden, die nicht in die Berechnung des Effektivzinses einfließen.
Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage war (ab 2006 abgeschafft) eine staatliche Unterstützung zur Finanzierung von selbstgenutzten Eigenheimen. Neu- und Altbauten wurden während des Jahres der Fertigstellung sowie während der folgenden sieben Jahre mit einem Förderbetrag von jährlich höchstens 1.250 EUR gefördert, sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden. Diese liegen für Ledige bei 70.000 EUR, für Verheiratete bei 140.000 EUR für die Summe der positiven Einkünfte des Jahres der Anschaffung oder Herstellung und des Vorjahres. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Ziehen Sie nicht bis zum 31.12. des Jahres der Fertigstellung bzw. des Erwerbs in die Immobilie ein, geht Ihnen die Eigenheimzulage für das erste Jahr ersatzlos verloren.
Die Kinderzulage zählte ebenso zu den staatlichen Bauförderungsmaßnahmen und wurde über einen Zeitraum von 8 Jahren in Höhe 800 EUR pro Jahr und Kind gewährt.
Eigenleistungen oder Muskelhypothek
Anteil von Eigenleistungen, die der Bauherr selbst, mit seiner Familie, Freunden, Bekannten oder Kollegen beim Hausbau erbringt. Zählt wie Eigenkapital. Der mögliche Anteil der Eigenleistungen ist begrenzt. Über die Qualifikation des Bauherrn oder seiner Helfer zur Ausführung bestimmter Leistungen können die Banken Nachweise verlangen.
Einheitswert
Im Rahmen eines besonderen Verfahrens vom Finanzamt für Grundstücke festgestellter steuerlicher Richtwert, der in der Regel im Rahmen des sogenannten Ertragswertverfahrens ermittelt wird. Der Einheitswert dient als Bemessungsgrundlage für Grund-, Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungssteuer. Je nach Art des Grundstücks beträgt der Einheitswert lediglich ca. 15 bis 40 % des Verkehrswertes.
Endfällige Tilgung
Form des Darlehens, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen, jedoch keine Tilgungszahlungen geleistet werden. Darlehen mit einer endfälligen Tilgung. Werden am Ende mit einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag auf einen Schlag abgelöst.
Erbbauzins
Jährlich wiederkehrende, auf die Dauer von meist 99 Jahren zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten vereinbarte Zahlung für das Erbbaurecht auf einem Grundstück. Sie wird im Grundbuch eingetragen. Der Erbbauberechtigte kann das Grundstück beleihen. Oftmals ist der Erwerb eines Erbbaurechts günstiger als ein Grundstückskauf. Der jährliche Erbbauzins beträgt üblicherweise 4 % des Bodenwertes.
Erhaltungsaufwendungen
Kosten für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung eines Gebäudes.
Ertragswert
Wert eines Gebäudes, der durch Kapitalisierung des Ertrages (Jahresnettomiete minus Bewirtschaftungskosten) ermittelt wird.
Festzins
Für einen bestimmten Zeitraum - meist 5, 10 oder 15 Jahre - bei Hypothekendarlehen vertraglich festgelegter Zinssatz. Während der Zinsfestlegungsfrist ist gemäß § 609a BGB eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei einer über einen Zeitraum von 10 Jahren hinausgehenden Zinsfestlegungsfrist kann eine Kündigung bereits nach 10 Jahren mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Nach Ablauf des Zinsfestlegungszeitraumes werden die Zinskonditionen im Rahmen einer Anschlussfinanzierung neu vereinbart.
Gemeinschaftseigentum
Form von Wohnungseigentum, das der Käufer einer Eigentumswohnung automatisch mit erwirbt. Zum Gemeinschaftseigentum gehört alles, was nicht zum Sondereigentum erklärt wurde oder Eigentum Dritter ist. Im wesentlichen handelt es sich um das Gebäude und seine Bestandteile sowie das Grundstück und Rücklagen. Bei Streitfragen gilt die Vermutung des Gemeinschaftseigentums so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Geschossflächenzahl
Die Geschossflächenzahl. gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Dabei ist die Geschossfläche die Summe der Flächen aller Vollgeschosse.
Grundbuch
Amtliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht im ,,Grundbuchamt" geführt wird (Ausnahme Baden-Württemberg: Hier führen Notare das Grundbuch.) und die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks der Öffentlichkeit darlegt. Das Grundbuch gibt Auskunft darüber, wer Eigentümer eines Grundstücks ist und welche Lasten und Beschränkungen darauf ruhen. Grundpfandrechte, also vor allem Hypotheken und Grundschulden, die auf einem Grundstück lasten, werden in der sogenannten Abteilung III erfasst. Da es sich beim Grundbuch um ein öffentliches Register handelt, kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, in das Grundbuch Einsicht nehmen und beglaubigte Grundbuchabschriften verlangen.
Grunderwerbssteuer
Beim Kauf eines Grundstücks verlangt der Staat eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises. Zum Grundstück gehört auch ein darauf eventuell errichtetes Gebäude, so dass beim Erwerb eines Objektes die zu zahlende Steuer auf der Grundlage des Gesamtkaufpreises ermittelt wird.
Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche eines Gebäudes je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Grundschuld
Das heutzutage i.d.R. zur Sicherung von Baufinanzierungsdarlehen im Grundbuch eingetragene Grundpfandrecht. Im Gegensatz zur Hypothek muss der Grundschuld keine Forderung des Gläubigers zugrunde liegen - in der Praxis ist dies jedoch fast immer der Fall. Die Grundschuld bleibt auch bei fortschreitender Tilgung des Darlehens in voller Höhe bestehen. Nach Rückzahlung eines Darlehens kann sie, ohne eine Neueintragung vornehmen zu müssen, auch als Sicherheit für ein neues Darlehen verwendet werden. Aufgrund der einfacheren Handhabung hat die Grundschuld die Hypothek als Kreditsicherheit bei Baufinanzierungen fast völlig verdrängt.
Hausgeld oder Wohngeld
Monatlich vom Besitzer einer Eigentumswohnung zu zahlender Beitrag für den Verwalter, Hausmeister, die Reinigung des Gemeinschaftseigentums, die Pflege der Außenanlagen, Anliegergebühren, Versicherungen, Fahrstuhl, Antennenanlagen.
Herstellungskosten
Aufwendungen, die in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Herstellung eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung anfallen.
Hypothek
Grundpfandrecht zur dinglichen Sicherung vor allem von Darlehensforderungen. Im Gegensatz zur Grundschuld ist der Bestand einer Hypothek vom Vorhandensein einer Forderung abhängig. Die Hypothek nimmt bei fortschreitender Tilgung einer Darlehensschuld im gleichen Umfang ab. Bei vollständiger Rückzahlung des Darlehens ist die Hypothek zu löschen. Im Bereich der Baufinanzierung ist die Hypothek mittlerweile jedoch fast vollständig durch die leichter zu handhabende Grundschuld verdrängt worden.
Hypothekendarlehen
Oberbegriff für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Obwohl heutzutage zur Sicherung von Baufinanzierungsdarlehen fast nur noch Grundschulden eingetragen werden, bezeichnet man auch dies Kredite nach wie vor als Hypothekendarlehen. Je nach Rangstelle der im Grundbuch eingeräumten Sicherheiten spricht man von einer ,,1a-Hypothek" oder einer ,, 1b-Hypothek".
Instandhaltungsrücklage
Monatlich vom Besitzer einer Eigentumswohnung zu zahlender Beitrag für fällige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Die Einzahlungen gehören zum Gemeinschaftseigentum.
Kinderzulage
Die Kinderzulage zählte zu den staatlichen Bauförderungsmaßnahmen und wurde über einen Zeitraum von 8 Jahren in Höhe 800 EUR pro Jahr und Kind gewährt.
Maklergebühr oder Courtage
Gebühr für die Vermittlungsdienste eines Maklers. Sie beträgt bei der Vermittlung von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken zwischen 3 und 6 %, zuzüglich Mehrwertsteuer. Wie hoch die Courtage ist und wer sie bezahlt (Käufer, Verkäufer oder Teilung) ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Mietspiegel
Methode zur Festlegung von Mieten im frei finanzierten Wohnungsbau. Dabei wird eine ortsübliche Vergleichsmiete als Richtgröße herangezogen, die von den lokalen Marktteilnehmern ermittelt wird.
Mindestansparsumme
Die Bausparkassen legen fest, wie viel Prozent von der Bausparsumme eingezahlt sein müssen, bevor das Darlehen zugeteilt werden kann. Je nach Tarif sind dies 40 oder 50 %. Wichtig: Das Erreichen der Mindestansparsumme reicht für die Zuteilung allein nicht aus. Auch die Bewertungszahl muss stimmen.
Nießbrauch
Grundstückslast zugunsten eines Nießbrauchers. Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht. Es schränkt die Verwertbarkeit eines Grundstücks erheblich ein. Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen.
Nominalschuld
Die Nominalschuld ist der Nennbetrag des Darlehens und maßgeblich für die Berechnung von Zinsen, Tilgung und Bearbeitungsgebühren. Der tatsächlich zur Auszahlung kommende Darlehensbetrag liegt normalerweise unter der Nominalschuld, da hiervon Beträge wie Bearbeitungsgebühr oder Disagio vorher abgezogen werden.
Nominalzins
Zinssatz, mit dem der Darlehensnennbetrag (Nominalschuld) zu verzinsen ist. Bestimmt die Höhe der laufenden Zinsraten. Der Nominalzins gibt keine Auskunft über die tatsächliche Belastung aus einem Kredit. Hierzu muss der Effektivzinssatz betrachtet werden, in den weitere preisbeeinflussende Faktoren einfließen, wie z. B. Zinsbindungsfrist, Disagio, Ratenzahlungs- und Verrechnungstermine.
Notaranderkonto
Konto eines Notars, über das die Zahlungen für Immobilienkäufe abgewickelt werden.
Prolongation
Verlängerung der Kreditlaufzeit. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird das Darlehen den dann gültigen Konditionen angepasst. Auch für die Prolongation sind die Banken verpflichtet, den Effektivzins anzugeben.
Rendite
Verhältnis des jährlichen Ertrages einer Kapitalanlage bezogen auf das eingesetzte Kapital. Die Rendite stellt praktisch die Effektivverzinsung einer Kapitalanlage dar. Problematisch ist allerdings, dass keine gesetzliche Vorgabe existiert - wie z. B. die bei der Ermittlung des Effektivzinses für Kredite zu beachtende Preisangabenverordnung, die verbindlich vorschreibt, wie die Rendite zu errechnen ist.
Sachwert
Summe aus Bodenwert und Bauwert. Bei selbstgenutzten Gebäuden gilt der Sachwert als Richtwert für die Festlegung des Beleihungswertes.
Schufa-Klausel
Kreditantragsteller müssen der Bank ihre Zustimmung geben, dass sie über das bisherige Kreditverhalten des Schuldners Erkundigungen bei der örtlichen Schufa-Filiale (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) einholen darf. Gilt zur Prüfung der Kreditwürdigkeit.
Sonderabschreibung
Investoren - dazu gehören auch private Kapitalanleger - können teilweise beim Kauf von Wohnimmobilien Investition als Sonderabsetzung für Abnutzung (Sonder-AfA) vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Zum Beispiel interessant beim Kauf denkmalgeschützter Objekte, da hier unter Rücksprache mit dem Finanzamt, eine 100% Abschreibung der Sanierungskosten über 10 Jahre möglich ist.
Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers, dass das Eigentum in Miteigentumsanteile (Gemeinschaftseigentum) und Sondereigentum aufgeteilt wurde und jedem Miteigentumsanteil bestimmte Räume in vorhandenen oder noch zu errichtenden Gebäuden zugeteilt wurden. Die Teilungserklärung gehört zum Grundbuch.
Tilgungshypothek
Hypothekendarlehen, auf das jährlich Zinsen und Tilgungen zu zahlen sind.
Variabler Zins
Bei Vereinbarung eines variablen Zinssatzes kann das Kreditinstitut den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle Marktlage anpassen. Der Schuldner hat die Möglichkeit, den Darlehensvertrag unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit aufzulösen.
Vergleichsmiete oder ortsübliche Miete
Aus dem örtlichen Mietspiegel zu entnehmen.
Vergleichswertverfahren
Möglichkeit zur Ermittlung des Verkehrswertes. Dabei werden zur Preisbildung die in der Vergangenheit erzielten Verkaufspreise ähnlicher Objekte herangezogen. Üblich ist das Vergleichswertverfahren. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Verkehrswert
Preis für eine Immobille wie er zum Zeitpunkt der Begutachtung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen ist. In den Verkehrswert gehen die Eigenschaft, die Beschaffenheit und die Lage ein. Der Verkehrswert wird nach dem Ertragswertverfahren, nach dem Sachwertverfahren oder nach dem Vergleichswertverfahren gebildet.
Vervielfältiger
Kapitalisierungsfaktor zur Berechnung des Ertragswertes eines Gebäudes. Wird z. B. für einen Neubau das zwanzigfache der jährlichen Nettomiete als Kaufpreis verlangt, liegt dem eine Verzinsung von 5 % zugrunde.
Vorfälligkeit
Will der Schuldner sein Darlehen schneller tilgen, als dies der Zahlungsplan vorsieht, muss er das Kreditinstitut für entgangene Zinsen entschädigen.
Vorkosten
Aufwendungen, die Bauherren oder Käufern von selbstgenutzten Immobilien nach der Anschaffung bzw. Fertigstellung und vor dem Einzug entstehen. Für Bauten mit Kauf- oder Fertigstellungsdatum nach dem 31.12.95 sind nur noch die Finanzierungskostenpauschale von 3500 Mark und Renovierungskosten bis 22.500 Mark steuerlich absetzbar.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie auf die Spareinzahlungen beim Bausparen. Maximal 100 Mark für alleinstehende und 200 Mark für Verheiratete pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 50.000 beziehungsweise 100.000 Mark im Jahr nicht übersteigt.
Zinsbindung
Zeitraum, für den die Zinsen eines Annuitätendarlehens festgeschrieben wurden.
Zuteilung
Nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Mindestansparsumme, Zielbewertungszahl, Wartezeit) bekommen Bausparkunden ihr Darlehen zugeteilt. Über die Reihenfolge der Zuteilung entscheidet die Höhe der Bewertungszahl. Der Termin der Zuteilung ist nicht identisch mit der Auszahlung des Kredits. Bausparkunden sind daher gut beraten, sich bei ihrer Bausparkasse zu erkundigen, wann das Darlehen tatsächlich abrufbar ist.
Zwischenfinanzierung
Einsatz von kurz- oder mittelfristigen Kreditmitteln, die durch die Endfinanzierung abgelöst werden. Eine Zwischenfinanzierung wird immer dann nötig, wenn Zahlungen fällig werden, bevor die Hauptfinanzierung bereitsteht. Die Zwischenfinanzierung ist teurer als das reguläre Darlehen und sollte deshalb nach Möglichkeit durch genaue Abstimmung der Bau- mit der Finanzierungsplanung auf notwendige Überbrückungsfristen beschränkt werden.

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