Immobilienbewertung

Als Immobilienmakler ermitteln wir kostenfrei den Wert Ihrer Immobilie und geben Ihnen eine seriöse Grundlage für Preisverhandlungen. 

Auf Wunsch erhalten Sie auch ein ausführliches Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters, wie Sie es beispielsweise für eine Erbauseinandersetzung, bei Verkauf für betreute Menschen oder Teilung der Gemeinschaft benötigen.  

Für eine reine Wertermittlung ist dieses aufwändige und damit teure Gutachten nicht unbedingt erforderlich.  

Ein Wertgutachten wird erstellt in Zusammenarbeit mit Diplom Ingenieur: 

Öffentlich bestellter Gutachter  

Ein schriftliches Wertgutachten empfiehlt sich z.B. dann, wenn der Wert einer Immobilie strittig ist und schriftlich z.B. für Behörden und Richter dargelegt werden soll. 

Abgerechnet wird ein schriftliches Wertgutachten nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).